| Instrumente
für den „Wandel ohne Wachstum“
Fortsetzung des Beitrages "Mit
weniger auskommen - aus der Vergangenheit lernen?" in der
letzten Ausgabe von "Städte im Umbruch" Am Anfang war die nachhaltige Entwicklung
ein Kampfbegriff, löste Begeisterung bei den Protagonisten und Schrecken
bei den Kritisierten aus. Die einfachste Art, einen Kampfbegriff zu
bekämpfen ist, ihn zum Allgemeinplatz zu machen. Nun sind sie alle
für Nachhaltigkeit und alles ist nachhaltig: das Ökologische, das
Wirtschaftliche, das Soziale und das Kulturelle. Wer Nachhaltigkeit wieder mit gesellschaftlichem
Anspruch, mit Emotionen und mit Aktionen aufladen will, der muss den
Begriff auf den ökologischen Kern zurückführen und gleichzeitig
Instrumente benennen, die nachhaltige Entwicklung vorantreiben, Strategien
und Maßnahmen also, die gesellschaftliche Konflikte in sich tragen.
Denn eine harmonistische Nachhaltigkeitspolitik gibt es nicht. In diesem Beitrag ist daher vom ökologischen
Kern der Nachhaltigkeitsforderung die Rede: Das ist der Übergang
zur Kreislaufwirtschaft bei allen Energie- und Stoffströmen. Dazu
werden Instrumente zur Diskussion gestellt, die auf lokaler, regionaler
und gesamtstaatlicher Ebene einzurichten sind, wenn neben den Reden
auch etwas geschehen soll. Die Betrachtungen sind eingeengt auf die
bauliche Struktur der Städte und Siedlungen. Es geht also um die gebaute
Umwelt. Der Wandel ohne Wachstum mit Übergang
zu einer Kreislaufwirtschaft in der gebauten Umwelt beginnt mit einer
realistischen Einschätzung der künftigen Entwicklung. Noch sind alle Prognostiker, die für die Bevölkerung,
die für die Wirtschaft, die für die Energie, die für den Verkehr usw.,
dabei, die künftige Entwicklung optimistisch einzuschätzen
nach dem Motto: Wir wollen keinen Pessimismus verbreiten!
Dies führt schon seit Jahren zu einer dauerhaften Überschätzung des
realen Bedarfs an Gebäuden, Siedlungsflächen und Infrastruktur. (Die
Leerstände beim Wohnungsbau und in den Büroflächen der jüngsten Zeit
sind kein akutes Ereignis, sondern das Ergebnis eines über Jahre hinweg
überschätzten Trends.) Aber realistische Prognosen für die regionale Entwicklung
bleiben ziemlich wirkungslos, wenn jede Gemeinde für jeden Standort
behaupten kann, dass eben hier die besonderen örtlichen Bedingungen
für ein höheres Wachstum vorhanden sind bzw. geschaffen werden können. Also bedarf es einer neutralen Instanz im öffentlichen
Interesse, die nicht nur realistische Prognosen erstellt, sondern
den Bedarf bei größeren lokalen Entwicklungen abruft,
testiert oder ablehnt. Früher war das einmal der Grundgedanke der
staatlichen Regionalplanung. Heute ist diese Institution mit einem
solchen Auftrag dringlicher denn je. Aber seit Jahren ist regionale
Planung in Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Einzelinteressen oder
lokalen Wünschen diskreditiert und bis zur Wirkungslosigkeit demontiert
mit der Begründung: Bürokratisches Investitionshemmnis. Der materielle Grundgedanke einer staatlichen Regionalplanung
ist aber notwendiger denn je. Über eine zeitgemäße Verfassung muss
neu nachgedacht werden. Die alten Instanzen werden sich nicht wieder
beleben lassen. Eine umfangreiche Gesetzes- und Vorschriftenlandschaft
regelt derzeit das Baugeschehen. Es seien zu viele Regeln und zu viel
Bürokratie, wird kritisiert. Mag stimmen. Aber eine Regel gibt es gar nicht: Die Verpflichtung
zum Rückbau und den Nachweis der Rückbaubarkeit im Sinne des ökologischen
Kreislaufes. Das ökologische Bauen selten genug
praktiziert ist um Energieeinsparung und Schadstoffvermeidung
bemüht, hat bislang aber an keiner Stelle den systematischen Nachweis
erbracht und praktisch verfolgt, ein Bauwerk schadlos für den Naturkreislauf
wieder wegzunehmen. Dabei wäre es eigentlich nur konsequent, wenn der
Entwurf für die Errichtung eines Gebäudes zeitgleich ergänzt wird
durch einen Plan für die Demontage. Im Dialog zwischen Vorbau- und Rückbauentwurf werden
mit größter Wahrscheinlichkeit logistisch einfachere Gebäude erbaut
in stofflich problemlosen Materialien. Und ebenso wahrscheinlich könnte eine Vielzahl der
kritisierten Bauvorschriften entfallen, weil Gebäude mit geringeren
Sicherheitsrisiken entstehen. Diese Überlegungen führen in eine neue Dimension
des materiell-technischen Regelwerks für eine Epoche, in der der Wandel
ohne Wachstum organisiert werden muss. Die technisch-materielle Regelung des Gebäuderückbaus
in natürliche Kreisläufe bedarf zwingend der Ergänzung durch eine
finanzwirtschaftliche Regelung. Bereits zum Zeitpunkt einer Baugenehmigung muss vom
Bauherrn konkurssicher der Betrag zurückgelegt werden, der für einen
späteren Rückbau notwendig ist. Eine solche privatwirtschaftliche
Verpflichtung ist nicht generell neu. Sie besteht zum Beispiel für
Bergbau betreibende Unternehmungen seit langem auf der Grundlage des
Bundesberggesetzes, wo neben der Betriebszulassung auch ein Stilllegungsplan
vorgeschrieben ist, verbunden mit den finanziellen Rücklagen. Auch
die Abgrabungsgesetzgebung kennt eine materielle und finanzwirtschaftliche
Rekultivierungspflicht. Der Gesetzgeber hat für diese Sonderfälle
solche Regelungen geschaffen, weil hier offenkundig war, dass die
Eröffnung und Schließung der Anlagen auf absehbare Zeit geschieht. Nicht grundsätzlich anders wird es im 21. Jahrhundert
mit allen Bauwerken sein, wenn die Epoche des Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums
der Industriezeit in eine demografische, ökonomisch stabile Phase
übergeht. Bislang ist es so, dass Konversion von Militär- und
Industriebrachen so wie der Abriss von Wohnungsleerständen im wesentlichen
aus öffentlichen Haushalten finanziert wird. Das ist schon deshalb
so, weil die wirtschaftliche Situation der Alteigentümer einen Rückgriff
auf deren Kapitalien praktisch und rechtlich so gut wie unmöglich
macht. Das ist aber auch so, weil Konversion und Rückbau
als einmaliger Betriebsunfall in einer auch weiterhin
wachsenden Gesellschaft betrachtet wird. Also, so die irrige Annahme,
kann eine einmalige Anstrengung der öffentlichen Hand das Problem
der Wohnungsleerstände und der Industriebrachen lösen und danach geht
es weiter wie bisher. Noch ist der Lernprozess nicht eingetreten, dass
auf die Konversionsfälle der heutigen Zeit ständig neue aus der nächsten
Periode nachrücken und diese an bautechnischem Fortschritt komplizierter
und teurer werden. Wie bei jeder neuen Regelung siehe zum Beispiel
die Reform des Sozialsystems gibt es eine Fülle von praktischen
Problemen, die zu einem generellen Einwand aufgetürmt werden. Wie mühsam war es zum Beispiel, im Laufe von nun
fast 30 Jahren den heutigen Standard im Wärmeschutz administrativ
und politisch durchsetzbar zu machen. Schon immer werden Baustoffe
einem komplizierten Zulassungsverfahren unterworfen. So betrachtet
bestehen die prinzipiellen Routinen, um Baustoffe aus Bauwerken fernzuhalten,
die sich nicht in den Naturkreislauf einbauen lassen. Auch gegen die privatwirtschaftliche Finanzrückstellung
für einen späteren Rückbau wird es eine Fülle von praktischen Einwänden
geben. Aber im Prinzip ist eine solche Rückstellung nichts anderes
als eine Gebäudeversicherung oder eine Brandschutzversicherung. Die
Vorabschätzung der Rückbaukosten ist prinzipiell nicht schwieriger
als die Taxierung eines Gebäudes für bestehende Versicherungspflichten.
Auch ist es nur eine Frage der Praktikabilität, ob solche Rücklagen
einzelobjektbezogen oder im Rahmen einer generellen Versicherungspflicht
organisiert werden. Noch werden Regelungen für den Übergang zu einer
Kreislaufwirtschaft bei Gebäuden vermutlich in den Bereich des Absurden
verwiesen. Gebäude seien langlebige Güter von nicht kalkulierbarer
Lebensdauer. Das mag eine historische Erfahrung sein, obwohl sie auch
da nicht ganz stimmt. In einer Epoche, in der sich die Modernitätswellen
in immer kürzeren Zyklen ablösen, stimmt diese Erfahrung für einen
Großteil der Bauwerke zum Beispiel Industrieanlagen, Einkaufszentren
oder Bürokomplexe jedenfalls nicht mehr. Vorbau und Rückbau
liegen hier zeitlich eng zusammen. Das würde die ohnehin schwierige Lage in der Bauwirtschaft
weiter verschärfen. So oder so aber muss sich die Bauwirtschaft darauf
einstellen, dass das Bauproduktionsvolumen des letzten Jahrhunderts
endgültig der Vergangenheit angehört und daraufhin die Kapazitäten
neu justiert werden müssen. Es würde den Standort Deutschland benachteiligen
und Kapital ins Ausland abwandern lassen. Aber im Gegensatz zu Industrie-
und Konsumgütern sind Bauwerke nicht transportierbar. Sie haben einen
festen Standort, sind auf die örtliche Nachfrage angewiesen und somit
nicht verlagerbar. Im Prinzip sind diese Einwände nicht anders als diejenigen,
die stets gegen neue Regelungen in der Umweltpolitik vorgetragen wurden.
Das war Anfang der siebziger Jahre so bei der Einführung des Immissionsschutzgesetzes
und der Abwasserabgabe. Das wiederholte sich bei der Vorschrift für
den Katalysator beim Pkw. Das wurde gegen die Ökosteuer vorgetragen.
Das hat die ökonomisch und ökologisch vernünftige Regelung für den
Immissionshandel lange verzögert, aber nicht verhindert. Die ökonomische Bilanz ist ausgeglichen: Alte Unternehmen
und alte Wirtschaftszweige verlieren, neue kommen hinzu. Die ökologische
Bilanz aber ist eindeutig positiv. Es handelt sich um eine marktwirtschaftlich konforme
Regelung für den Übergang zur Kreislaufwirtschaft bei Bauwerken und
somit in einem wesentlichen Teil der gesamten Stadt- und Regionalentwicklung.
Die technisch-materielle Regelung für den Rückbaufall im Verbund mit
der finanzwirtschaftlichen Vorsorge hat mit Sicherheit eine wünschenswerte
Wirkung: Es wird nicht mehr so leichtgläubig mit Blick auf wiederkommende
Wachstumsraten am Bedarf vorbei gebaut. Die Zeiten der öffentlichen
Förderung beim Kapazitätsaufbau und der nachfolgenden Abschlachtprämien
sollte nun endgültig der Vergangenheit angehören. Prof. Dr. Dr. h.c. Karl Ganser war von 1989
bis 1999 Geschäftsführer der Internationalen Bauausstellung, IBA Emscher
Park. Davor (1980 bis 1989) war er Abteilungsleiter für Städtebau im
Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
und von 1971 bis 1980 Leiter der BfLR in Bonn. |
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ein Dokument der Seite www.schrumpfende-stadt.de Erstelldatum: 08. November 2004 Autor: Karl Ganser |